Artikel 1 (Zweck)
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten zwischen dem Unternehmen und den Mitgliedern sowie andere notwendige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Nutzung der von SSausage (nachfolgend “Unternehmen”) bereitgestellten Dienste für Ereignisgruppen und Ereignisfreigabe (nachfolgend “Dienste”).
Artikel 2 (Definitionen)
Die in diesen Nutzungsbedingungen verwendeten Begriffe sind wie folgt definiert:
- “Dienste” bezeichnet die Plattformdienste, die es Mitgliedern ermöglichen, Ereignisgruppen und Ereignisse zu erstellen und diese anderen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen sowie öffentliche Ereignisse mit Lesezeichen zu versehen und als Menüs zu verwalten.
- “Mitglied” bezeichnet eine Person, die diesen Nutzungsbedingungen zustimmt und einen Nutzungsvertrag mit dem Unternehmen abschließt, um die Dienste zu nutzen.
- “ID” bezeichnet eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die vom Mitglied zur Identifizierung und Nutzung der Dienste festgelegt und vom Unternehmen genehmigt wurde.
- “Passwort” bezeichnet eine vom Mitglied selbst festgelegte Kombination aus Buchstaben oder Zahlen, um zu bestätigen, dass das Mitglied mit der zugewiesenen ID übereinstimmt, und um die Vertraulichkeit zu schützen.
- “Ereignis” bezeichnet Inhalte, die vom Mitglied erstellt wurden und Ereignisbeschreibung, Ereigniszeit, Medienmaterial (Bilder, Videos usw.) und Standortinformationen (geografische Informationen) umfassen.
- “Ereignisgruppe” bezeichnet eine Einheit, die vom Mitglied erstellt wurde, um erstellte Ereignisse zu bündeln und zu verwalten.
- “Lesezeichen” bezeichnet eine Funktion, mit der Mitglieder Ereignisse speichern können, die sie interessieren.
- “Benutzermenü” bezeichnet eine vom Mitglied erstellte Liste, um mit Lesezeichen versehene Ereignisse gebündelt anzuzeigen.
Artikel 3 (Gültigkeit und Änderung der Nutzungsbedingungen)
- Diese Nutzungsbedingungen werden für alle Mitglieder wirksam, die die Dienste nutzen möchten.
- Der Inhalt dieser Nutzungsbedingungen wird auf dem Dienstbildschirm veröffentlicht oder den Mitgliedern auf andere Weise mitgeteilt und wird mit Zustimmung der Mitglieder wirksam.
- Das Unternehmen kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn es dies für erforderlich hält. Geänderte Nutzungsbedingungen werden 7 Tage vor dem Inkrafttreten bekanntgegeben. Bei Änderungen, die für Mitglieder nachteilig sind, erfolgt die Bekanntgabe jedoch 30 Tage im Voraus. Mitglieder, die den geänderten Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, können die Nutzung der Dienste einstellen und ihre Mitgliedschaft kündigen.
- Wenn ein Mitglied die Dienste nach Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen weiterhin nutzt, wird davon ausgegangen, dass das Mitglied den Änderungen der Nutzungsbedingungen zugestimmt hat.
Artikel 4 (Ergänzende Vorschriften)
Angelegenheiten, die in diesen Nutzungsbedingungen nicht geregelt sind, und die Auslegung dieser Nutzungsbedingungen richten sich nach einschlägigen Gesetzen wie dem Gesetz zum Schutz der Verbraucher im elektronischen Handel, dem Gesetz zur Regelung von Nutzungsbedingungen, dem Gesetz zur Förderung der Informations- und Kommunikationsnetze und zum Schutz von Informationen sowie gängigen Geschäftspraktiken.
Artikel 5 (Abschluss des Nutzungsvertrags)
- Der Nutzungsvertrag wird abgeschlossen, wenn eine Person, die Mitglied werden möchte (nachfolgend “Beitrittsantragsteller”), den Inhalt dieser Nutzungsbedingungen zustimmt, einen Antrag auf Mitgliedschaft stellt und das Unternehmen diesen Antrag genehmigt.
- Das Unternehmen genehmigt grundsätzlich die Anträge von Beitrittsantragstellern auf Nutzung der Dienste. Das Unternehmen kann jedoch die Genehmigung von Anträgen ablehnen oder den Nutzungsvertrag nachträglich kündigen, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Wenn der Beitrittsantragsteller gemäß diesen Nutzungsbedingungen zuvor seine Mitgliedschaft verloren hat (außer wenn die erneute Genehmigung des Unternehmens eingeholt wurde)
- Wenn die Identität einer anderen Person verwendet wurde
- Wenn falsche Informationen angegeben wurden oder die vom Unternehmen angeforderten Informationen nicht angegeben wurden
- Wenn ein Kind unter 14 Jahren die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht eingeholt hat
- Wenn die Genehmigung aufgrund eines vom Nutzer zu vertretenden Grundes nicht möglich ist oder andere festgelegte Anforderungen bei der Antragstellung verletzt wurden
Artikel 6 (Mitgliedschaft)
- Personen, die als Mitglieder beitreten und die Dienste nutzen möchten, müssen alle vom Unternehmen angeforderten Informationen (ID, Passwort, Benutzername (Nickname), E-Mail, Geburtsdatum) bereitstellen.
- Die Mitgliedschaft wird abgeschlossen, wenn der Beitrittsantragsteller den Nutzungsbedingungen zustimmt und die im Mitgliedschaftsantrag angeforderten Informationen einträgt und die Registrierung abschließt.
- Mitglieder müssen das Unternehmen unverzüglich per E-Mail oder auf andere Weise über Änderungen der bei der Mitgliedschaft registrierten Informationen informieren.
- Dieser Dienst kann nur von Personen ab 14 Jahren genutzt werden. Wenn ein Kind unter 14 Jahren versucht, Mitglied zu werden, muss es die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters einholen.
Artikel 7 (Kündigung der Mitgliedschaft und Verlust der Mitgliedschaft)
- Mitglieder können jederzeit die Kündigung ihrer Mitgliedschaft beim Unternehmen beantragen, und das Unternehmen bearbeitet die Kündigung der Mitgliedschaft unverzüglich.
- Wenn ein Mitglied einen der folgenden Gründe erfüllt, kann das Unternehmen die Mitgliedschaft einschränken oder aussetzen:
- Wenn bei der Antragstellung falsche Informationen registriert wurden
- Wenn die Nutzung der Dienste durch andere Personen behindert wird oder deren Informationen gestohlen werden und damit die Ordnung des elektronischen Handels bedroht wird
- Wenn die Dienste für Handlungen genutzt werden, die durch Gesetze oder diese Nutzungsbedingungen verboten sind oder gegen die öffentliche Ordnung und Moral verstoßen
- Nachdem das Unternehmen die Mitgliedschaft eingeschränkt oder ausgesetzt hat, kann es die Mitgliedschaft entziehen, wenn dasselbe Verhalten zweimal oder öfter wiederholt wird oder der Grund innerhalb von 30 Tagen nicht behoben wird.
Artikel 8 (Benachrichtigung der Mitglieder)
- Wenn das Unternehmen Mitglieder benachrichtigt, kann dies über die E-Mail-Adresse erfolgen, die das Mitglied im Voraus mit dem Unternehmen vereinbart und angegeben hat.
- Bei Benachrichtigungen an eine unbestimmte Anzahl von Mitgliedern kann das Unternehmen die individuelle Benachrichtigung durch Veröffentlichung in den Dienstankündigungen ersetzen.
Artikel 9 (Bereitstellung und Änderung von Diensten)
- Das Unternehmen stellt den Mitgliedern folgende Dienste zur Verfügung:
- Funktion zum Erstellen von Ereignisgruppen und Ereignissen
- Funktion zur Veröffentlichung erstellter Ereignisse für andere Mitglieder
- Lesezeichenfunktion für Ereignisse
- Funktion zum Erstellen von Benutzermenüs mit Ereignissen, die mit Lesezeichen versehen wurden
- Funktion zum Suchen und Anzeigen von Ereignissen
- Andere vom Unternehmen festgelegte Dienste
- Wenn das Unternehmen den Inhalt der Dienste ändern möchte, wird es den Grund für die Änderung, den Inhalt der zu ändernden Dienste und das Bereitstellungsdatum mindestens 7 Tage vor der Änderung auf der Startseite des entsprechenden Dienstes veröffentlichen.
- Das Unternehmen kann einen Teil oder alle kostenlosen Dienste aus politischen und betrieblichen Gründen ändern, aussetzen oder einstellen und wird den Mitgliedern keine separate Entschädigung zahlen, sofern in einschlägigen Gesetzen nichts anderes vorgesehen ist.
Artikel 10 (Unterbrechung von Diensten)
- Das Unternehmen kann die Bereitstellung von Diensten vorübergehend unterbrechen, wenn Gründe wie Wartung, Austausch oder Defekte von Computer- und Informations- und Kommunikationseinrichtungen oder Unterbrechung der Kommunikation vorliegen.
- Das Unternehmen entschädigt Mitglieder oder Dritte für Schäden, die durch die vorübergehende Unterbrechung der Bereitstellung von Diensten aus den in Absatz 1 genannten Gründen entstanden sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.
- Wenn Dienste aufgrund von Gründen wie Geschäftsumstellung, Geschäftsaufgabe oder Unternehmensfusionen nicht mehr bereitgestellt werden können, benachrichtigt das Unternehmen die Mitglieder gemäß der in Artikel 8 festgelegten Methode und entschädigt die Verbraucher gemäß den ursprünglich vom Unternehmen vorgeschlagenen Bedingungen.
Artikel 11 (Verwaltungspflicht für ID und Passwort der Mitglieder)
- Die Verwaltungsverantwortung für ID und Passwort liegt beim Mitglied.
- Mitglieder dürfen ihre ID und ihr Passwort nicht Dritten zur Nutzung überlassen.
- Wenn ein Mitglied feststellt, dass seine ID und sein Passwort gestohlen wurden oder von Dritten verwendet werden, muss es das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen und den Anweisungen des Unternehmens folgen, falls solche vorliegen.
Artikel 12 (Pflichten der Mitglieder)
- Mitglieder dürfen folgende Handlungen nicht durchführen:
- Registrierung falscher Informationen bei der Antragstellung oder Änderung
- Diebstahl von Informationen anderer Personen
- Änderung von Informationen, die vom Unternehmen veröffentlicht wurden
- Übertragung oder Veröffentlichung von Informationen (wie Computerprogrammen usw.) außer den vom Unternehmen festgelegten Informationen
- Verletzung von Urheberrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten des Unternehmens oder Dritter
- Handlungen, die den Ruf des Unternehmens oder Dritter schädigen oder deren Geschäft behindern
- Veröffentlichung oder Bereitstellung obszöner oder gewalttätiger Nachrichten, Bilder, Töne oder anderer Informationen, die gegen die öffentliche Ordnung und Moral verstoßen, im Dienst
- Veröffentlichung von Inhalten, die anderen Personen Unannehmlichkeiten oder Bedrohungen bereiten können
- Handlungen, die objektiv als mit Straftaten verbunden beurteilt werden
- Andere Handlungen, die gegen einschlägige Gesetze verstoßen
- Mitglieder müssen einschlägige Gesetze, die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, Nutzungshinweise und im Zusammenhang mit den Diensten bekanntgegebene Vorsichtsmaßnahmen sowie vom Unternehmen mitgeteilte Angelegenheiten einhalten und dürfen keine Handlungen durchführen, die das Geschäft des Unternehmens behindern.
Artikel 13 (Verwaltung von Beiträgen)
- Die Verantwortung für den Inhalt von Beiträgen, einschließlich Ereignissen, die von Mitgliedern im Dienst veröffentlicht wurden, liegt beim Mitglied selbst.
- Das Unternehmen kann Inhalte, die von Mitgliedern im Dienst veröffentlicht oder übertragen werden, ohne vorherige Benachrichtigung löschen, wenn es feststellt, dass diese einem der folgenden Punkte entsprechen, und übernimmt dafür keine Verantwortung:
- Inhalte, die das Unternehmen, andere Mitglieder oder Dritte verleumden oder deren Ruf schädigen
- Verbreitung von Informationen, Texten, Grafiken usw., die gegen die öffentliche Ordnung und Moral verstoßen
- Inhalte, die als mit kriminellen Handlungen verbunden angesehen werden
- Inhalte, die das Urheberrecht des Unternehmens, das Urheberrecht Dritter oder andere Rechte verletzen
- Wenn ein Mitglied obszöne Inhalte auf seinem Dienstbildschirm oder seiner Website veröffentlicht oder auf obszöne Websites verlinkt
- Wenn festgestellt wird, dass dies gegen einschlägige Gesetze verstößt
- Das Unternehmen kann separate detaillierte Nutzungsrichtlinien für Beiträge festlegen und umsetzen, und Mitglieder müssen verschiedene Beiträge gemäß diesen Richtlinien registrieren oder löschen.
- Bei einer Meldung einer Partei, die eine Rechtsverletzung geltend macht, oder auf Anfrage zuständiger Behörden kann das Unternehmen vorläufige Maßnahmen (Aussetzung der Veröffentlichung, Löschung usw.) in Bezug auf den betreffenden Beitrag ergreifen und wird angemessene Maßnahmen gemäß den einschlägigen Gesetzen umsetzen.
Artikel 14 (Ereignisinhalte)
- Mitglieder können beim Erstellen von Ereignissen über den Dienst Ereignisbeschreibung, Ereigniszeit, Medienmaterial (Bilder, Videos) und Standortinformationen (geografische Informationen) einbeziehen.
- Mitglieder können den Veröffentlichungsbereich von Ereignisgruppen festlegen, und Ereignisse, die zu öffentlichen Ereignisgruppen gehören, werden anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
- Wenn eine Ereignisgruppe öffentlich gemacht wird, werden alle Informationen der zu dieser Gruppe gehörenden Ereignisse (Ereignisbeschreibung, Zeit, Medienmaterial, Standortinformationen usw.) anderen Mitgliedern angezeigt.
- Mitglieder müssen Ereignisinhalte erstellen, die die Rechte anderer nicht verletzen, und müssen einschlägige Gesetze wie Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz einhalten.
- Wenn Mitglieder Standortinformationen in Ereignisse einbeziehen, wird davon ausgegangen, dass sie verstanden haben und zugestimmt haben, dass diese Informationen gemäß den Veröffentlichungseinstellungen der Ereignisgruppe anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden können.
Artikel 14-2 (Karte und Standortinformationen)
-
Referenzdatum der Kartendaten
- Die im Dienst bereitgestellten Karten verwenden die neuesten Kartendaten ab 2025.
- Auch bei der Anzeige von Ereignissen aus vergangenen oder zukünftigen Zeiträumen werden die Ereignisinformationen auf Karten angezeigt, die auf dem aktuellen Jahr (2025) basieren.
- Daher kann es bei historischen Ereignissen Unterschiede zum tatsächlichen Gelände, zu Verwaltungsbezirken und Einrichtungen dieser Zeit geben, und bei zukünftigen Ereignissen sind geplante Entwicklungen oder Änderungen möglicherweise nicht berücksichtigt.
-
Genauigkeit der Karteninformationen
- Das Unternehmen bemüht sich, genaue Karteninformationen bereitzustellen, garantiert jedoch nicht die Vollständigkeit, Genauigkeit oder Aktualität der Kartendaten.
- Benutzer sollten Karteninformationen nur zu Referenzzwecken verwenden und für wichtige Entscheidungen oder tatsächliche Bewegungen separate Überprüfungsverfahren durchlaufen.
Artikel 15 (Lesezeichen- und Benutzermenüfunktionen)
- Mitglieder können Ereignisse, die von anderen Mitgliedern veröffentlicht wurden, mit Lesezeichen versehen und speichern.
- Mitglieder können Ereignisse, die mit Lesezeichen versehen wurden, als Benutzermenüs zusammenstellen und kategorisieren/verwalten.
- Die Lesezeichenfunktion ist nur für das Mitglied selbst zugänglich und wird anderen Personen nicht zur Verfügung gestellt.
- Benutzermenüs können über Links mit anderen Mitgliedern geteilt werden, und Mitglieder, die über geteilte Links zugreifen, sehen nur Ereignisse, die zu öffentlichen Ereignisgruppen gehören, unter den in diesem Menü enthaltenen Ereignissen.
Artikel 16 (Zuordnung und Nutzungseinschränkung von Urheberrechten)
- Das Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte an vom Unternehmen erstellten Werken gehören dem Unternehmen.
- Mitglieder dürfen Informationen, deren geistige Eigentumsrechte dem Unternehmen gehören, die durch die Nutzung der Dienste erlangt wurden, ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens nicht für kommerzielle Zwecke reproduzieren, übertragen, veröffentlichen, verbreiten, senden oder auf andere Weise nutzen oder Dritten zur Nutzung überlassen.
- Das Urheberrecht an Beiträgen, die von Mitgliedern im Dienst veröffentlicht wurden, gehört dem Autor des jeweiligen Beitrags.
- Mitglieder dürfen durch die Nutzung der Dienste erlangte Informationen nicht willkürlich verarbeiten, verkaufen oder im Dienst veröffentlichte Materialien kommerziell nutzen.
Artikel 17 (Haftungsausschluss)
- Das Unternehmen ist von der Verantwortung für die Bereitstellung von Diensten befreit, wenn es aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände keine Dienste bereitstellen kann.
- Das Unternehmen haftet nicht für Behinderungen bei der Nutzung der Dienste, die auf vom Mitglied zu vertretenden Gründen beruhen.
- Das Unternehmen haftet nicht für die Zuverlässigkeit, Genauigkeit usw. von Informationen, Materialien und Fakten, die von Mitgliedern im Zusammenhang mit den Diensten veröffentlicht wurden.
- Das Unternehmen ist von der Haftung befreit, wenn über die Dienste Transaktionen usw. zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Dritten vermittelt wurden.
- Das Unternehmen haftet nicht für die Nutzung kostenloser Dienste, sofern in einschlägigen Gesetzen nichts anderes vorgesehen ist.
- Das Unternehmen stellt als Plattformanbieter lediglich eine technische Umgebung für den Austausch von Ereignissen zwischen Mitgliedern bereit und ist nicht verpflichtet, von Mitgliedern erstellte Inhalte im Voraus zu überprüfen oder zu überwachen.
Artikel 18 (Schadensersatz)
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung kostenloser Dienste, die nicht den in der Datenschutzrichtlinie festgelegten Inhalten entsprechen.
Artikel 19 (Streitbeilegung)
- Das Unternehmen bearbeitet Beschwerden und Meinungen, die von Mitgliedern eingereicht werden, vorrangig. Wenn eine schnelle Bearbeitung jedoch schwierig ist, benachrichtigt es das Mitglied unverzüglich über den Grund und den Bearbeitungsplan.
- Bei Schadensersatzanträgen von Mitgliedern im Zusammenhang mit Streitigkeiten im elektronischen Handel zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern kann die Schlichtung durch Schlichtungsstellen erfolgen, die von der Fair Trade Commission oder Stadt-/Provinzgouverneuren beauftragt wurden.
Artikel 20 (Gerichtsbarkeit und anwendbares Recht)
- Auf Streitigkeiten über die Nutzung von Diensten, die zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern entstehen, wird das Recht der Republik Korea angewendet.
- Klagen im Zusammenhang mit Streitigkeiten, die aus der Nutzung von Diensten entstehen, werden bei den gemäß dem Zivilprozessrecht zuständigen Gerichten eingereicht.
Zusatzbestimmungen
Diese Nutzungsbedingungen treten am 20. Oktober 2025 in Kraft.
Änderungshistorie
| Version |
Inkrafttreten |
Wesentliche Änderungen |
| v1.0 |
20.10.2025 |
Erstveröffentlichung |
Vorherige Versionen anzeigen: Nicht zutreffend (Erstversion)